§ X Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die strukturierte Bereitstellung von qualifizierten Interessentenanfragen (“Leads”) durch den Vermittler an die Auftraggeberin über das geschützte Online-Leadportal unter https://immobilien-zusatzrente-mit-wohnrecht.de/.
(2) Der Zugang zum Online-Leadportal wird der Auftraggeberin nach Unterzeichnung dieses Vertrages eingeräumt.
§ Y Bereitstellung der Leads
(1) Der Vermittler stellt der Auftraggeberin sämtliche im Portal gesammelten Leads in elektronischer, standardisierter Form zur Verfügung.
(2) Die Auftraggeberin kann Leads unmittelbar nach Abruf im Portal sichten und auf ihre Qualität hin prüfen.
§ Z Kauf von Leads
(1) Es steht der Auftraggeberin frei, jeden Lead nach eigener Prüfung zum Stückpreis von 159,90 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu erwerben.
(2) Für jeden erworbenen Lead erhält die Auftraggeberin unmittelbar nach Zahlungseingang eine Rechnung über 159,90 EUR zzgl. USt.
§ W Nutzungsrechte
Mit dem Erwerb eines Leads räumt der Vermittler der Auftraggeberin die räumlich und zeitlich unbeschränkten, alleinigen Verwertungsrechte an dem jeweiligen Kontakt ein.
§ V Keine Abnahme- oder Kaufverpflichtung
Eine Verpflichtung zum Erwerb von Leads besteht nicht. Die Entscheidung, ob ein Lead gekauft wird, trifft die Auftraggeberin im freien Ermessen.
§ U Verrechnung mit Provision
(1) Sofern die Auftraggeberin mit einem vermittelten Kunden einen Geschäftsabschluss tätigt und hierfür an den Vermittler eine Provision schuldet, wird die Summe aller zuvor für diesen Kunden gezahlten Lead-Kaufpreise automatisch mit der fälligen Provision verrechnet.
(2) Der zu zahlende Provisionsbetrag reduziert sich um den bereits gezahlten Gesamtbetrag für den Lead-Erwerb.
§ T Weitervermittlung und Exklusivität
(1) Der Vermittler ist berechtigt, Leads, die von der Auftraggeberin nicht erworben wurden, ohne Rücksprache an Dritte weiterzuvermitteln.
(2) Die Auftraggeberin erhält kein Exklusivrecht an unveräußerten Leads.
§ S Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.